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AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingung AGB

Stand September 2004

Der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Inko als Verkäuferin, in folgendem Inko mit Sitz in Lemgo, Lagesche Str. 10-12

§ 1 Allgemeines

Die Durchführung von Verkaufsaufträgen erfolgt ausschließlich zu den Geschäftsbedingungen der Inko GmbH.

Mit der Auftragsbestätigung oder sonstiger Zuleitung dieser Geschäftsbedingungen erlangen sie Wirksamkeit. Anders lautende Vereinbarungen, sowie mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Inko GmbH. Mit der Abnahme der Ware gelten die Geschäftsbedingungen ausdrücklich als vereinbart.

§ 2 Angebote und Bestätigungen

Alle Angebote von Inko sind freibleibend. An den Käufer ausgehändigte Muster, Abbildungen, Kataloge und ähnliches gelten unter Vorbehalt von Produktveränderungen und sind aus diesem Grund nicht rechtsverbindlich.

Von Inko vorgelegte Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von Höchstens 30 Tagen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

§ 3 Preise

Sollte sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergeben, gelten unsere Preise ab Lager Lemgo, ausschließlich Verpackung; diese kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

Die Preise werden berechnet auf der Grundlage der Preisliste, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist.

Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.

§ 4 Lieferung

Als Erfüllungsort gilt Lemgo, sofern nicht ausdrücklich ein anderer vereinbart wurde. Inko ist auch zu Teillieferungen berechtigt.

§ 5 Höhere Gewalt

Unter höherer Gewalt wird hier folgendes verstanden: eine Leistungsstörung auf der Seite von Inko, die nicht durch die Schuld von Inko entstanden ist, wodurch die Vertragserfüllung zeitweilig oder bleibend verhindert wird, d. h. auch Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Naturkatastrophen, Arbeitsstreik, Ausschluß von Arbeitnehmern, Transportprobleme, Brand und andere ernsthafte Störungen im Betrieb von Inko oder seiner Zulieferer.

§ 6 Aufschub und Vertragslösung

Im Falle von höherer Gewalt ist Inko berechtigt, entweder die Erfüllung des Vertrages für höchstens 3 Monate aufzuschieben oder vom Vertrag gänzlich oder teilweise zurückzutreten. 

Tritt beim Käufer eine Vermögensverschlechterung ein die Zweifel an  seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel- oder Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen, schleppender Zahlungsweise so ist die Inko vorbehaltlich der sonst zustehenden Rechte

berechtigt, Vorkasse oder Sicherheit zu verlangen, Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherungsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

§ 7 Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung. Angegebene Lieferfristen sind zu keiner Zeit als endgültige Fristen zu verstehen, es sei denn, da¾ dies ausdrücklich vereinbart wird.

§ 8 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung das Lager von Inko verlassen hat und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Inko getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck  erst bei dessen Einlösung. Der Käufer darf die Ware an welcher Inko das Eigentum vorbehalten hat, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes verwenden, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlung eingestellt hat.

Der Käufer darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an Inko ab.

Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Inko kann in einem solchen Fall die Rechte aus § 455 BGB geltend machen und/oder die Einbeziehungsbefugnis des Käufers gegenüber der Warenempfänger widerrufen. Inko ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen und diese vom Übergang der Forderungen auf Inko zu benachrichtigen.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in Eigentum von Inko stehende Ware gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus der Versicherung werden an Inko abgetreten. Inko nimmt diese Abtretung an.

§ 10 Bezahlung

Falls keine ausdrücklich schriftliche Vereinbarung vorliegt, sind Rechnungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen. Sofern nicht schriftlich vereinbart oder auf der Rechnung angegeben, gilt kein Zahlungsrabatt.

Alle Zahlungen sind ohne Abzug oder Verrechnung entweder auf die von Inko angegebenen Konten oder in den Geschäftsräumen der Inko zu leisten.

Falls der Käufer nicht innerhalb der vereinbarten Frist zahlt, ist er von rechts wegen in Verzug und Inko hat das Recht, dem Käufer ohne Inverzugsetzung ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen zu berechnen und zwar auf der Grundlage von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Inko ist des weiteren berechtigt, neben dem Kaufpreis und den Zinsen vom Käufer die Erstattung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassospesen, die durch verspätete Bezahlung entstehen, ersetzt zu bekommen.

Ein Anspruch, der vom Käufer per Scheck beglichen wird, gilt erst dann als erfüllt, wenn die Auszahlung an Inko vorbehaltlos stattgefunden hat. Wechsel werden nicht zur Zahlung angenommen.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

Als Rügefrist gilt ein Zeitraum von 10 Werktagen nach Erhalt der Waren durch den Käufer.

Mängelrügen sind schriftlich bei Inko einzureichen. Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch Inko schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Falls die Mängel-rüge begründet ist, hat Inko die Wahl, entweder einen angemessenen Schadenersatz zu leisten und zwar maximal in Höhe des in Rechnung gestellten Preises für die gelieferten und bemängelten Waren oder die gelieferten Waren kostenlos zu reparieren beziehungsweise zu ersetzen.

Zu weiteren Schadensersatzleistungen sowie zur Vergütung indirekter Schäden ist Inko zu keiner Zeit verpflichtet., dies gilt nicht bei Produkten zugesicherten Eigenschaften, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und in den fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Beanstandungen in Bezug auf die gelieferte Warenmenge werden nur anerkannt, wenn diese sofort bei Warenempfang geltend gemacht wird. Die Kaufleute betreffende Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 + 378 BGB bleiben unberührt.

§ 12 Gerichtsstand

Für alle Streitfälle, auch solche die lediglich von einer der beiden Parteien als Streitigkeit betrachtet werden, wird das am Sitz von Inko zuständige Amts- oder Landgericht bindend festgelegt.

Dies gilt sowohl für Streitigkeiten, die zwischen den Parteien aufgrund eines Vertrages entstehen können, für die die vorliegenden Bedingungen vollständig oder teilweise zutreffen, als auch für Streitigkeiten aufgrund weiterführender Vereinbarungen, die aus dem Vertrag resultieren. Inko behält sich das Recht vor, den Käufer an dessen Wohnort bzw. dem Sitz der Firma oder vor einem anderen zuständigen deutschen Gericht zu verklagen.

§ 13 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder Ihre Wirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt werden

 


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BATAVIA GmbH & Co. KG,  Mindener Strasse 457,  D- 32479 Hille - Hartum  ( Minden ) 
E-Mail: info@inko-teak.de Tel.: 0 52 61/18 62 26 | Fax: 0 52 61/18 62 27
Ust-Ident- Nummer  DE813117209

 

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